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Fachübersetzen / Beglaubigen 
Ihre Vorteile bei uns:
- Wir sind qualifizierte Übersetzer mit langjähriger Erfahrung.
- Spezialgebiete: Wirtschaft und Recht
- Beglaubigungen in allen drei Sprachen - Ihre Dokumente bleiben stets in einer Hand!
- Für zeitnahe und reibungslose Unterschriftsbeglaubigungen (Vor-/Überbeglaubigung): Zusammenarbeit mit einem örtlichen Notariat
Englisch:
- umfangreiche Erfahrung im Bereich Bankwesen
- auf Wunsch Korrekturlesen von englischen Muttersprachlern
Chinesisch:
- gemischtes Team von Muttersprachlern
- bei Bedarf Netzwerk von über 100 qualifizierten BDÜ-Kollegen bundesweit
Neuere Übersetzungsprojekte: - Bankwesen: Schuldscheine, Termsheets, Kreditbedingungen, Darlehensverträge, Bürgschaften, Leasingverträge, Avalkredite, Konsortialverträge, Beteiligungen, Basel-II-Umsetzung, Geldwäscheprävention, Forderungsmanagement etc.
- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht: Firmengründung, Satzung, Niederschriften, Verträge
- Pharmazie / Medizintechnik: Zulassungsunterlagen für China etc.
- Maschinenbau: Angebote für Ausschreibungen in China
- alle Branchen: Website, Visitenkarten, CI allgemein
- Patentübersetzungen, Dokumente bzgl. Patentverletzungen in China (ausgewählte Spezialgebiete überwiegend aus dem Bereich Maschinenbau)
- Verträge und Urkunden für Notare, Anwaltskanzleien, Gerichte, Behörden, Firmen, Privatkunden (standesamtliche Urkunden, Schul- und Ausbildungszeugnisse, Grundstückkaufverträge, Grundschuldbestellungen, Arbeitsverträge etc.)
Hinweise zur Abwicklung:
Nach Übersendung des zu übersetzenden Textes bzw. geeigneter Musterseiten kann ein individuelles Angebot erstellt werden. Nach Texteinsicht nennen wir Ihnen einen Festpreis in Verbindung mit einem konkreten Liefertermin, so dass Sie volle Planungssicherheit haben. Wir liefern Ihnen Dateien im Word-Format sowie als rtf- oder pdf-Datei. DTP und Sonderwünsche nach Absprache. Auch die Vereinbarung eines Zeilenpreises (Normzeile à 55 Anschläge) ist möglich.
Bei Übersetzungen im Zusammenhang mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Finanz- und Verwaltungsbehörden oder Gerichtsvollziehern gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (www.jveg.de) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Bei der beglaubigten Übersetzung von Zeugnissen und Urkunden ist zu beachten, dass ich verpflichtet bin, das Original einzusehen. Sie können mir die Urkunde vorab per Fax oder Mail-Anhang zukommen lassen und das Original bei Abholung vorlegen. Wichtig: Bitte teilen Sie mir rechtzeitig mit, wenn die Urkunde Prägestempel und Ähnliches enthält, die auf der Kopie nicht sichtbar sind!
Bei Eigennamen und Adressbezeichnungen in Übersetzungen aus dem Chinesischen erfolgt die Transkription, sofern nicht anders vereinbart, nach der international gültigen Pinyin-Umschrift.
Mindestauftrag: 50 EUR zzgl. MwSt. (= 59,50 EUR) Beglaubigungsgebühr: 10 EUR zzgl. MwSt. (= 11,90 EUR) pro Urkunde.
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