AGB
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung für Verbraucher, meine AGB und die Datenschutzerklärung: ------------------------ Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1, Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB Info-V . Der Widerruf ist zu richten an: Simone Jaumann-Wang, Blienshaldenweg 146, 73734 Esslingen. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung. ------------------------- Für alle Leistungen gelten meine Allgemeinen Auftragsbedingungen, die auf den Empfehlungen des BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.) basieren: Stand: Januar 2010
1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin Simone Jaumann-Wang und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat. 2. Umfang des Übersetzungsauftrags / Dolmetscheinsatzes / Trainings: Die Übersetzung / der Dolmetsch- oder Trainingseinsatz wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Bei Übersetzungen erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Bei Eigennamen und Adressbezeichnungen in Übersetzungen aus dem Chinesischen wird standardmäßig die international gültige Pinyin-Übersetzung verwendet. Ist eine abweichende Transkription (z.B. Wade-Giles-Umschrift wie in Taiwan) gewünscht, hat dies der Auftraggeber ausdrücklich mitzuteilen. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Übersetzungen in die Fremdsprache in British English bzw. Hochchinesisch mit Kurzzeichen übersetzt. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Bei Dolmetsch- und Trainingseinsätzen hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin rechtzeitig über Zeit, Ort, Dauer des Einsatzes, Anzahl der Teilnehmer, Fachsprache, Sprachkenntnisse der Teilnehmer, ggf. zu verwendende Lehrmittel und vorhandene technische Ausstattung zu unterrichten. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. zur Durchführung des Dolmetsch- oder Trainingseinsatzes notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, bei Sprachtrainings bisher verwendete Lehrmittel etc.). (3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. (4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei. 4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel. (2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. (3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist. 5. Haftung (1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Europa bei der Victoria Versicherung AG, 70043 Stuttgart. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenersatzanspruchs möglich. (3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern.)
(5) Die Haftung für Mängelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. 6. Liefertermine (1) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsannahme vereinbart und sind bindend. Ein Verzug tritt erst nach Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen Nachfrist ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann der Kunde die Annahme ablehnen. (2) Die Übersetzerin kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen. 7. Berufsgeheimnis Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 8. Mitwirkung Dritter (1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7 verpflichten. 9. Vergütung (1) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders vereinbart, fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Regelmäßige Leistungen (z.B. Trainings) über einen längeren Zeitraum können in sinnvollen Intervallen abgerechnet werden. Zahlung für alle Leistungen per Überweisung oder bar möglich. (2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist. Für Dolmetsch- und Trainingseinsätze gilt Entsprechendes. (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, finden mindestens die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) Anwendung, die durch das Zählprogramm "TextCount" nach Normzeilen (55 Anschläge) des Zieltextes ermittelt werden. Für Chinesisch wird dabei der Höchstsatz nach JVEG ausgehend vom deutschen bzw. englischen Ausgangs- oder Zieltext angesetzt.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor. 11. Rücktrittsrecht Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat. Dieses für Verbraucher geltende 14-tägige Widerrufsrecht ist bei von Kundenseite gewünschter sofortiger Leistungserbringung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung weiter oben! 12. Anwendbares Recht (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist bei Übersetzungen der Wohnsitz der Übersetzerin Esslingen am Neckar. (3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort. (4) Die Vertragssprache ist Deutsch. 13. Salvatorische Klausel Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. 14. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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Quelle: Disclaimer von Rechtsanwalt Sören Siebert - Ihr Rechtsanwalt zum Internetrecht
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